Die Blade-Community ist ein Gemeinschaft, in der wir uns friedlich und im gemeinsamen Interesse an Messern, als universelles Werkzeug und häufig auch als Produkt hoher Handwerkskunst und kunstgewerblicherMeisterleistung, treffen.
„Wir“, das sind keine randständigen „Messernarren“, als die wir häufig verunglimpft werden, sondern das ist die Mitte der Bevölkerung, unbescholten und rechtstreu, Handwerker, Kaufleute, Lehrer.
Oft genug nicht nur als Bürger rechtstreu, sondern als Beamte, Polizisten, Soldaten aktiv und als Lebensinhalt mit dem Schutz unserer Rechts- und Gesellschaftsordnung betraut.
Nun werden wir aktuell durch eine Initiative der niedersächsischen SPD offenbar als Gefahr für die öffentliche Ordnung verleumdet, wenn wir mit den seit Jahrzehnten friedlich mitgeführten Gebrauchsmessern weiter am Alltag teilnehmen wollen.
Das Mitführen von Gebrauchsmessern mit Klingenlängen über 60 mm soll in Erweiterung der jetzigen Einschränkungen faktisch verboten werden, ohne daß man belegen kann, daß die bislang nicht reglementierten Messer überhaupt bei Straftaten eine signifikante Rolle gespielt haben.
Beruhigungsparolen dazu, das werde den Normalbürger nicht betreffen, wurden schon nach der ersten Verbotsrunde 2008 schnell als Illusion oder gar bewußte Täuschung entlarvt.
Das wäre das „Aus“ selbst für ein Mora beim Wandern ohne endlose Diskussion mit Kontrolleuren, ob jenes im vorliegenden Fall denn „sozialkonform“ und „erforderlich“ sei.
Wohlgemerkt: Das verneint man z.B. derzeit sogar für ein Rettungsklappmesser im Kraftfahrzeug!
Ganze Innenstädte will man ohne Nachweis der gefahrenabwehrenden Erforderlichkeit (und somit weitergefaßt als nach Polizeirecht und verwaltungsrechtlich äußerst bedenklich) zu „Verbotszonen“ erklären, in die man je nach konkreter Ausgestaltung auch keine „gefährlichen Gegenstände“ mitnehmen darf.
Hier reden wir nicht über Totschläger oder Hellebarden, sondern z.B. über Nagelfeilen, stabile Kugelschreiber, Stricknadeln, Gehstöcke
und selbst Glasflaschen, darunter Gegenstände, die Sie sogar in ein Flugzeug mitnehmen dürften, bald aber nicht mehr in Ihre Fußgängerzone!
Das soll dann durch Massendurchsuchungen durch die Polizei ohne Richtervorbehalt der Maßnahme kontrolliert werden.
Berliner Verwaltungsgerichte haben zwar diese Praxis im Berliner Fall als „grob rechtswidrig“ getadelt, das scheint die Initiatoren aber nicht zum Nachdenken bewegt zu haben.
Während man in anderen Bereichen den präventiven Generalverdacht juristisch und politisch als ungeeignet und unzulässig verwirft (Vorratsdatenspeicherung, Mautdatenauswertung), unterstellt man uns als oft jahrzehntelang friedlichen Messerträger(inne)n nun, ein unerträgliches Sicherheitsrisiko zu sein und die mitgeführten Gebrauchsgegenstände wohl zu Angriffen verwenden zu wollen.
Wir haben nicht die Rechte anderer verletzt und lassen uns das auch nicht „vorbeugend“ unterstellen und pochen auf unsere Freiheitsrechte aus Art. 2 Abs. 1 GG, einer fundamentalen Grundlage unserer Verfassung.
Gerade in den Bundesländern, die die Initiative nun vermutlich unterstützen werden, wird oft nicht hinreichend auf die Personen eingewirkt, die diese Freiheitsrechte mißbrauchen und andere Menschen angreifen –ob im Strafmaß, dem Aussprechen individueller und tatbezogenerWaffenführverbote oder dem Abschieben gewaltkriminell in Erscheinung getretener ausländischer Straftäter.
Stattdessen wird –weil es populistisch „verkauft“ werden soll und wenig Mühe kostet -unsere Freiheit allgemein beschränkt mit einer Behandlung wie bei Insassen einer JVA oder bei gefährlichen psychisch erkrankten Gewalttätern.
Nagelfeilenfreie Innenstädte für alle, statt konsequenter Strafverfolgung und stringenten Maßnahmen mit Spezialpräventionswirkung!
Protestieren wir gegen den „Insassenstaat“, verwahren wir uns gegen diese Verdächtigungen und die Beschränkung unserer Freiheit.
Schreiben wir unseren Abgeordneten und die Fraktionen der anderen Parteien an und appellieren wir dafür, sich nicht vor diesen Karren spannen zu lassen, der verbesserte Sicherheit verspricht, aber nur Gängelung für den rechtstreuen Bürger bewirkt.
Als Download, stellen wir einen Musterbrief zur Verfügung der auszugsweise, oder als Grundlage verwendet werden darf.
Der obige Text, so wie der Musterbrief wurde uns von einem engagierten Freund zur Verfügung gestellt.