Liebe Messerfreunde, wir müssen unsere Leidenschaft bewahren!

  • Die Blade-Community ist ein Gemeinschaft, in der wir uns friedlich und im gemeinsamen Interesse an Messern, als universelles Werkzeug und häufig auch als Produkt hoher Handwerkskunst und kunstgewerblicherMeisterleistung, treffen.

    „Wir“, das sind keine randständigen „Messernarren“, als die wir häufig verunglimpft werden, sondern das ist die Mitte der Bevölkerung, unbescholten und rechtstreu, Handwerker, Kaufleute, Lehrer.
    Oft genug nicht nur als Bürger rechtstreu, sondern als Beamte, Polizisten, Soldaten aktiv und als Lebensinhalt mit dem Schutz unserer Rechts- und Gesellschaftsordnung betraut.
    Nun werden wir aktuell durch eine Initiative der niedersächsischen SPD offenbar als Gefahr für die öffentliche Ordnung verleumdet, wenn wir mit den seit Jahrzehnten friedlich mitgeführten Gebrauchsmessern weiter am Alltag teilnehmen wollen.
    Das Mitführen von Gebrauchsmessern mit Klingenlängen über 60 mm soll in Erweiterung der jetzigen Einschränkungen faktisch verboten werden, ohne daß man belegen kann, daß die bislang nicht reglementierten Messer überhaupt bei Straftaten eine signifikante Rolle gespielt haben.
    Beruhigungsparolen dazu, das werde den Normalbürger nicht betreffen, wurden schon nach der ersten Verbotsrunde 2008 schnell als Illusion oder gar bewußte Täuschung entlarvt.
    Das wäre das „Aus“ selbst für ein Mora beim Wandern ohne endlose Diskussion mit Kontrolleuren, ob jenes im vorliegenden Fall denn „sozialkonform“ und „erforderlich“ sei.
    Wohlgemerkt: Das verneint man z.B. derzeit sogar für ein Rettungsklappmesser im Kraftfahrzeug!
    Ganze Innenstädte will man ohne Nachweis der gefahrenabwehrenden Erforderlichkeit (und somit weitergefaßt als nach Polizeirecht und verwaltungsrechtlich äußerst bedenklich) zu „Verbotszonen“ erklären, in die man je nach konkreter Ausgestaltung auch keine „gefährlichen Gegenstände“ mitnehmen darf.
    Hier reden wir nicht über Totschläger oder Hellebarden, sondern z.B. über Nagelfeilen, stabile Kugelschreiber, Stricknadeln, Gehstöcke
    und selbst Glasflaschen, darunter Gegenstände, die Sie sogar in ein Flugzeug mitnehmen dürften, bald aber nicht mehr in Ihre Fußgängerzone!
    Das soll dann durch Massendurchsuchungen durch die Polizei ohne Richtervorbehalt der Maßnahme kontrolliert werden.
    Berliner Verwaltungsgerichte haben zwar diese Praxis im Berliner Fall als „grob rechtswidrig“ getadelt, das scheint die Initiatoren aber nicht zum Nachdenken bewegt zu haben.
    Während man in anderen Bereichen den präventiven Generalverdacht juristisch und politisch als ungeeignet und unzulässig verwirft (Vorratsdatenspeicherung, Mautdatenauswertung), unterstellt man uns als oft jahrzehntelang friedlichen Messerträger(inne)n nun, ein unerträgliches Sicherheitsrisiko zu sein und die mitgeführten Gebrauchsgegenstände wohl zu Angriffen verwenden zu wollen.

    Wir haben nicht die Rechte anderer verletzt und lassen uns das auch nicht „vorbeugend“ unterstellen und pochen auf unsere Freiheitsrechte aus Art. 2 Abs. 1 GG, einer fundamentalen Grundlage unserer Verfassung.

    Gerade in den Bundesländern, die die Initiative nun vermutlich unterstützen werden, wird oft nicht hinreichend auf die Personen eingewirkt, die diese Freiheitsrechte mißbrauchen und andere Menschen angreifen –ob im Strafmaß, dem Aussprechen individueller und tatbezogenerWaffenführverbote oder dem Abschieben gewaltkriminell in Erscheinung getretener ausländischer Straftäter.
    Stattdessen wird –weil es populistisch „verkauft“ werden soll und wenig Mühe kostet -unsere Freiheit allgemein beschränkt mit einer Behandlung wie bei Insassen einer JVA oder bei gefährlichen psychisch erkrankten Gewalttätern.

    Nagelfeilenfreie Innenstädte für alle, statt konsequenter Strafverfolgung und stringenten Maßnahmen mit Spezialpräventionswirkung!

    Protestieren wir gegen den „Insassenstaat“, verwahren wir uns gegen diese Verdächtigungen und die Beschränkung unserer Freiheit.
    Schreiben wir unseren Abgeordneten und die Fraktionen der anderen Parteien an und appellieren wir dafür, sich nicht vor diesen Karren spannen zu lassen, der verbesserte Sicherheit verspricht, aber nur Gängelung für den rechtstreuen Bürger bewirkt.

    Als Download, stellen wir einen Musterbrief zur Verfügung der auszugsweise, oder als Grundlage verwendet werden darf.
    Der obige Text, so wie der Musterbrief wurde uns von einem engagierten Freund zur Verfügung gestellt.

  • Darf gerne weiterverbreitet werden und wurde uns vom Ersteller zur Veröffentlichung zur Verfügung gestellt.

    Micha Mxxxx xxx 16.04.2019
    Herrn Innenminister des Landes Niedersachsen Boris Pistorius
    per E-Mail poststelle@mi.niedersachsen.de
    info@boris-pistorius.de
    Ihre Initiative zur Verschärfung des “Waffen”-Rechts
    und zur willkürlichen Einrichtung von “Sicherheits”-Zonen; Präventiver Generalverdacht statt wirksamer Kriminalitätsbekämpfung
    Ein offener Brief
    Sehr geehrter Herr Minister Pistorius!
    Mit Empörung und Unverständnis habe ich von Ihrer o.a. Initiative Kenntnis genommen. Das werden Sie schnell als Statement eines „randständigen Messernarren“ abtun wollen, als der jeder Messerträger heute gern verunglimpft wird. Tatsächlich aber ist es ein Protest aus der Mitte der Gesellschaft, ein Widerspruch eines der vielen rechtstreuen und unbescholtenen Menschen, die seit Jahrzehnten sozialkonform mit ihren Messern umgehen und sich weder ihre verfassungsmäßigen Freiheitsrechte beschneiden lassen noch sich präventiv generalverdächtigen lassen wollen: Handwerker, Lehrer, Kaufleute,. Oft genug nicht nur als Bürger rechtstreu, sondern als Beamte, Polizisten, Soldaten aktiv und als Lebensinhalt mit dem Schutz unserer Rechts- und Gesellschaftsordnung betraut.
    Friedliche Messerträger sind keine randständigen „Messernarren“!
    In meinem konkreten Fall – auch wenn ich mich heute ausdrücklich und ausschließlich als Privatperson an Sie wende! – heißt das: Von „8 bis 4“ bin ich Ermittlungsbeamter einer Bundesbehörde, seit mehr als 20 Jahren Dienstwaffenträger, ausgebildeter Polizeiführer meiner Dienststelle. Ich unterrichte sogar seit Jahren Zoll- und Polizeikräfte gerade zum Thema „Messer, HuS-Waffen und waffentaugliche Alltagsgegenstände“, und Sie können versichert sein, daß ich das Potenzial dieser Gegenstände kenne und mir der Schutz der Kräfte wie der Allgemeinbevölkerung sehr nachdrücklich am Herzen liegt! Die Gesellschaft vertraut mir eine Schußwaffe und die Festlegung von Einsatzmitteln und –taktiken von Spezialeinheiten an....und nach Feierabend bin ich nach Ihrer Vorstellung, Herr Minister, mit meinen Taschenmessern oder einem normalen festen Gebrauchsmesser dann in der Öffentlichkeit ein nicht mehr hinnehmbares Sicherheitsrisiko.
    Seien Sie ehrlich: Würden Sie so etwas als Außenstehender lesen, müßten Sie das nicht auch „schizophren“ oder „unsinnig“ finden?
    Beruhigungsparolen dazu, das werde den Normalbürger nicht betreffen, wurden schon nach der ersten Verbotsrunde 2008 bei Ihrem Genossen Körting schnell als Illusion oder gar bewußte Täuschung entlarvt – denn der Gesetzesvollzug des $ 42a WaffG sieht nun ganz
    anders aus und differenziert überhaupt nicht mehr zwischen der damals angepeilten Zielgruppe jugendlicher Gewalttäter und dem normalen Handwerker oder Wanderer.
    Ich habe hier noch einen Ordner voller solcher Beschwichtigungen aus 2008, darunter von absolut integeren und von mir sehr respektierten Politikern wie Herrn Dr. Bosbach – leider waren das alles „fromme Wünsche“, und die „Tragebeschränkungen“ wurden sehr schnell als „Trageverbot“ verstanden und werden heute ganz selbstverständlich so umgesetzt, gegen jeden.
    Pauschale Messer-Verteufelung, weils „gut ankommt“
    Das wäre das „Aus“ selbst für ein Mora (ein seit Jahrzehnten und weltweit verbreitetes Werkzeugmesser aus Schweden) beim Wandern ohne endlose Diskussion mit Kontrolleuren, ob das im vorliegenden Fall denn „sozialkonform“ und „erforderlich“ sei. Wohlgemerkt: Das verneint man z.B. derzeit sogar für einen Rettungsfolder im Kraftfahrzeug! Es wäre das „Aus“ für jahrzehntelang friedlich verwendete Fahrtenmesser, Pfadfindermesser oder für ein aus Gebrauchssicherheitsgründen verriegelndes Klappmesser in normaler Klingengröße – denn die liegt selbst bei einem normal großen Schweizer Taschenmesser schon bei mehr als den von Ihnen als „noch unbedenklich“ eingeschätzten 60 mm.
    Faktisch wäre es das „Aus“ für das öffentliche Mitführen der allermeisten gängigen Gebrauchsmesser, wie sie seit Generationen friedlich mitgeführt und verwendet wurden...In der Stadt zum Öffnen von Verpackungen, Zubereiten von Obst, kleinen Reparaturen usw.; auch ansonsten überall im Alltag, verwendet von Handwerkern, Wanderern, Anglern, Landwirten. Überall, ständig – das Messer ist doch nicht zufällig oder erst seit gestern d a s universelle menschliche Werkzeug. Ich brauche meins jedenfalls ständig und verleihe es übrigens auch dauernd an Mitmenschen, die auch eins bräuchten und gerade keins zur Hand haben.
    „Hexenjagd“ ohne Erforderlichkeitsnachweis
    Sie möchten mit Ihrer Initiative ja sehr gern von einem Nachweis der Erforderlichkeit einschränkender Maßnahmen weg, und Sie werden wissen, warum - obwohl man diesbezüglich grundlegende verwaltungs- und auch verfassungsrechtliche Bedenken bekommen kann:
    Sie wissen wie ich, daß Ihre Aussage in einem Gegensatz zu der Deutung der PKS auf Bundesebene steht und die Aussage des BMI zu einem insgesamt sicherer gewordenen Deutschland konterkariert. Vermutlich ist das ein Nebenzweck Ihrer Initiative in Landtags- Vorwahlkampfzeiten und angesichts einer bröckelnden GroKo. Sie wissen aber auch, daß die PKS der Länder derzeit nicht einmal empirisch belastbar einen tatsächlichen Anstieg von Gewalttaten mit Messern ausweist; denn das Messer als Tatwerkzeug wird erst seit kurzer Zeit und nicht flächendeckend überhaupt gesondert erfaßt. K e i n e s w e g s erfasst ist aber, ob überhaupt d i e Messer eine signifikante oder gar gestiegene Rolle bei der Tatbegehung spielen, die bislang noch nicht durch die bereits geltenden Besitzverbote (Butterfly-, Faustmesser, OTF-Frontspringmesser) oder durch die Tragebeschränkungen nach $ 42a WaffG ohnehin schon reglementiert waren. Und d a r a u f käme es ja an.
    K e i n e PKS weist das aus, und mir ist auch keine entsprechende Studie bekannt.
    Tatwaffen meist schon jetzt beschränkt – neue Verbote unnötig!
    In den allermeisten mir bekannten Fällen wurden die Taten mit Küchenmessern oder anderen Messern über 12 cm Klingenlänge oder mit Einhand-Klappmessern begangen, alle bereits beschränkt, so daß ich trotz jahrzehntelanger intensiver Beschäftigung mit dem Thema keinerlei objektiven Sinn in einer darüber hinaus gehenden Beschränkung von Messern (andere als Einhand-Klappmesser oder HuS-Waffen) mit Klingenlängen zwischen 6 und 12 cm erkennen kann.
    Sie selbst gehen mit solchen für die angestrebte „Signalwirkung“ vielleicht als nebensächlich betrachteten, tatsächlich aber genau zu beleuchtenden Fragen auch nicht so genau um, ob aus Unkenntnis oder aus Kalkül, kann ich nicht beantworten:
    Sie möchten ja Springmesser mit seitlicher Öffnung gern verbieten, weil die Ihrer Wahrnehmung nach im öffentlichen Raum beliebte Tatwerkzeuge sind. Nur dürfen die dort schon seit 2008 gar nicht geführt werden, da sie den Tragebeschränkungen nach § 42a WaffG unterliegen. Hoffentlich war der Rest Ihrer Initiative besser recherchiert.
    Dafür sind Springmesser mit vorderer Öffnung schon mehr als 15 Jahre nicht nur tragebeschränkt, sondern sogar als „verbotene Waffen“ strafbewehrt ebenso besitzverboten wie etwa Butterfly-Messer. Leider schert das Straftäter überhaupt nicht, nach wie vor ist beides in Täterkreisen weit verbreitet und wird unverhohlen in Social Media sogar in offenen Benutzergruppen feilgeboten und häufig bei Durchsuchungen beschlagnahmt – problemlos importiert im freien Warenverkehr der EU, da diese Messer z.B. in Frankreich und Tschechien eben nicht verboten sind.
    Das ist übrigens auch deshalb so leicht, weil Ermittlungsbehörden gerade auch aus Ihrer Partei heraus beim verdachtslosen „Bestreifen“ des Nets eingeschränkt werden, weil d a s ja ein hier unzulässiger präventiver Generalverdacht wäre. Man weiß nicht, ob man lachen oder weinen soll...
    Diese Messerverbote haben im Endeffekt nur den ohnehin rechtstreuen Sammlern, die damit nie etwas Böses angestellt haben und hätten, die Tränen in die Augen getrieben und die Sammelvitrinen entleert, während die Straßenschläger munter weiter ihre Billig-Butterfly- Messer schwingen. Wird ein ansonsten unbescholtener Sammler damit erwischt, kostet ihn das viel Geld und ggf. waffenrechtliche Erlaubnisse, wird ein Straftäter damit erwischt, gibt es meist für den Waffenfund eine Einstellung nach § 154 StPO oder allenfalls eine sehr erträglich erhöhte Gesamtstrafenbildung. Wenn Ihnen das Zweifel am Sinn solcher Vorschriften macht, wäre das ein erster Schritt...
    Populismus als Feigenblatt für frühere Versäumnisse und Ersatz für künftige...
    Das sieht dann für einen kritischen Betrachter eher nach kostengünstigem Populismus aus; statt wirklicher Kriminalitätsbekämpfung verbietet man publikumswirksam „böse“ Messer, das wird wahrgenommen, und man kann sich als Schützer der Öffentlichen Sicherheit darstellen, auch wenn ansonsten gerade die von Ihren Genossen in diesen Bereichen geführten Bundesländer sich in der Wahrnehmung eben n i c h t als besonders erfolgreich präsentieren
    und Begriffe wie „Berliner Verhältnisse“ oder „Bremer Verhältnisse“ eher seltener als Qualitätsprädikat verwendet werden, siehe Clankriminalität....
    Aber so ein Pauschalverbot ist eben schneller und einfacher umzusetzen als eine bei Tätern und mit konkreten Maßnahmen ansetzende Kriminalitätsbekämpfung, wie sie derzeit z.B. Ihr Amtskollege Reul in NRW vorführt im Bereich der Clankriminalitätsbekämpfung. Da schauen Sie ja derzeit auch sehr interessiert „über den Zaun“, erkennen vielleicht eigene Versäumnisse – ich kann nur an Sie appellieren, daß Sie es auch zum Thema Messer täterbezogener versuchen und nicht populistisch.
    Denn es bleiben bei täterbezogenen Maßnahmen bislang viele Defizite festzustellen.
    Und spätestens eine verfassungsrechtliche Prüfung, falls Ihre Initiative umgesetzt würde (was verhütet sein möge!) wird diese Punkte sorgfältig prüfen müssen; denn es wird für die Prüfung der Erforderlichkeit (spätestens Karlsruhe wird darauf glücklicherweise n i c h t verzichten wollen) schon von Bedeutung sein, ob man nicht vor Generalverboten erst einmal täterbezogene „Hausaufgaben“ hätte machen sollen:
    - Wieso sieht Ihre Initiative keine Ausnahmeregelungen für nachweislich sozialkonform handelnde zuverlässige Bürger(innen) vor? Das führt zu der geradezu grotesken Folge, daß ich bei einer Umsetzung Ihrer Initiative zwar mit einer PTB-Gaspistole zum Wandern gehen könnte, jedoch nicht mit einem kleinen Fahrtenmesser, weil d a s ja zu gefährlich bzw. ich d a z u zu unzuverlässig wäre. Monty Python oder Boris Pistorius??
    - Haben Sie eine verbindliche Straferhöhung bzw. eine Mindeststrafenregelung bei einer größeren Zahl von Straftatbeständen für das Mitführen/Einsetzen von Messern und gefährlichen Gegenständen durchgesetzt, wie sie sich ja im BtM-Bereich durchaus bewährt? Haben Sie die Präventionswirkung der Sanktionen bei Delikten wie Nötigung, Bedrohung, Raub im Jugendstrafrecht usw. spürbar erhöht, wenn solche Messer im Spiel waren? In welchem Prozentsatz der Fälle wurde nur „minimal“ mit Einstellungen, wiederholten Bewährungsstrafen usw. sanktioniert? Seit vielen Jahren ist die im Vergleich zur Spruchpraxis bei Eigentums- oder Betäubungsmitteldelikten nach Ansicht vieler Praktiker (und Opfer!) viel zu niedrige Strafverhängung bei Gewalttaten ein Problemfeld, das bislang nicht einmal ansatzweise politisch gelöst worden ist. Ebenso verhält es sich mit der ja auch auf politischer Ebene aktuell geführten Diskussion über unzureichende General- und Spezialpräventionswirkungen in der aktuellen Praxis des Jugendstrafrechts.
    - In welchem Anteil der Fälle von Gewalt- oder Bedrohungsdelikten erfolgt ein individuelles Waffenführverbot gegen Täter, die bereits konkret ihr sozialschädliches und gewalttätiges Verfahren unter Beweis gestellt haben? Soweit ich das bislang überschaue, ist eine derartige Sanktion noch eine wirkliche Ausnahme.
    - Sofern Jugendkriminalität und –gewalt eingedämmt werden soll: Warum sieht Ihre Initiative Pauschalverbote vor, statt z.B. stufenweise bestimmte Gegenstände erst ab bestimmten Altersklassen „freizugeben“?
    - Während Sie m i c h als Sicherheitsrisiko abstempeln, gehen Sie auch gegen ausländische Straftäter wohl nicht so stringent vor wie Ihr Amtskollege in NRW; denn den über 6.000 Abschiebungen dort stehen etwa 1500 bei Ihnen gegenüber, und bei den „eigentlich“ abzuschiebenden Tätern sind viele dabei, die im Gegensatz zu mir ihr
    Gefahrenpotenzial für unsere Bevölkerung durchaus schon unter Beweis gestellt haben. Und NEIN, ich kein dumpfer Ausländerfeind, und dieser Punkt ist nur einer der hier aufgezählten in der Reihe der eben noch n i c h t ausgeschöpften konkret- täterbezogenen Ansätze statt Bürger-Entrechtung.
    - Wie haben Sie konkret durch eine Verstärkung der Präventions- und Aufklärungsarbeit in Schulen, Jugendeinrichtungen usw. versucht, beim Menschen statt beim Werkzeug anzusetzen? Ein gewaltbereiter Mensch wird IMMER ein „notwendiges“ Werkzeug finden, ein Messer aber wird in friedlichen Händen nicht von sich aus „böse“!
    - Wie haben Sie das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung statt mit Generalverboten mit einer verstärkten Bestreifung der Innenstädte, Öffnung weiterer Wachen, Erhöhung der Anzahl der Polizeikräfte in der Fläche verbessert, bevor Sie mit Verboten ansetzen?
    Nichts gelernt aus Ihrer reichen Erfahrung?
    Sie haben sich in 2017 mit einem bundesweit wahrgenommenen Engagement im Bereich sozusagen „präventiver Repression“ mit der Gefährder-Abschiebung durchaus einen Namen gemacht – aber auch dort haben Sie nicht „ins Blaue“ hinein unbescholtene Menschen eingeschränkt, sondern individuell erkannte Gefährder vor einer schon einigermaßen greifbaren Tatbegehung. Bitte erkennen Sie den Unterschied des Ansatzes, wenn Sie hier jetzt völlig unbescholtene Menschen einschränken wollen, die nicht im Traum daran denken, ihre mitgeführten Gebrauchsmesser sozialschädlich einsetzen zu wollen!
    Sie sind Sozialdemokrat und Jurist, ich muß doch Ihnen nicht ins Gedächtnis rufen, welche unseligen Erfahrungen unser Land mit Praktiken des präventiven Generalverdachts gemacht hat, bis hin zur „polizeilichen Vorbeugehaft“, wobei selbst die – furchtbar und verurteilenswert, wie sie war – erst mal bereits wiederholt erfolgte Taten verlangte und nicht beim vorher gänzlich Unbescholtenen ansetzte.
    Und Sie sind in der europäischen Kooperation engagiert, nicht nur bei EUROPOL. Müssen Sie denn trotzdem Ihre Fehler alle wieder erst mal selbst machen?
    Norwegen und Dänemark, beide mit ehemals extrem restriktivem Messerrecht, haben die Schwächen und die Unwirksamkeit solcher Regeln bereits erkannt und haben schrittweise Restriktionen gelockert, ein Anstieg der Gewaltkriminalität war damit nicht verbunden (so gilt das auch für die Schweiz). Österreich hat für Inländer und EU-Bürger faktisch k e i n e Einschränkungen, einschlägige Taten liegen dort bei etwa 20 v.H. des deutschen Satzes. Und in Großbritannien zeigt eine auch bei einem geradezu hysterischen Messerrecht gleichbleibend enorm hohe Zahl von Messer-Taten sehr nachdrücklich, daß Reglementierungen nur den rechtstreuen Bürger treffen und nicht den ohnehin zu (in GB deutlich höher bestraften) Gewalttaten Entschlossenen. Nach der letzten Verschärfung ist dort die Anzahl der Taten gerade noch weiter gestiegen.
    Irgendwann ist dann die „Spirale“ der Wegnahmemöglichkeiten von Gegenständen zur mechanischen Einwirkung totgedreht, es bleibt nach den Nagelfeilen und spitzen Stiften nichts mehr wegzunehmen. Der Bürger wird behandelt wie der Insasse eines
    Hochsicherheitsgefängnisses – während der Täter, der ja ohnehin eine Verurteilung wegen Raubes oder schwerer KV oder gar eines Tötungsdeliktes riskiert, eben munter weiter seine Waffen mitführt. Und wenn er die Gegenstände „substituiert“, wird man eben stattdessen mit Säure oder Brennspiritus begossen, und sei es aus der „ungefährlichen“ Weichplastikflasche; so etwas grassiert derzeit in GB.
    Meinen Sie ernsthaft, Straftäter in Deutschland würden das „ordentlicher“ respektieren, sich an OWi-Verbote halten, nicht ggf. einfach Gegenstände durch andere substituieren, wenn sie schon so schizophren wären, zu einem Raub bereit zu sein, vor einem 42a-Verstoß aber zurückzuschrecken?
    Dann glauben Sie sicher auch daran, man könne Fluchtfahrten nach Überfällen einfach durch vorgeschriebene Schrittgeschwindigkeit für die Fluchtfahrzeuge verhindern!?
    Nein, S i e gängeln wieder nur den Normalbürger, dem Ihr Genosse Körting schon das Rettungstaschenmesser für Unfälle aus dem Handschuhfach genommen hat, auch wenn uns das ganz anders „verkauft“ wurde.
    „Waffenverbotszonen“ ohne Erforderlichkeitsnachweis;
    Durchsuchungen ohne Richtervorbehalt –
    „Big Boris is watching You!“
    statt täterbezogener Kriminalitätsbekämpfung oder sinnvoller Gewaltprävention:
    Die logischen Brüche und Trugschlüsse Ihrer fatal an die „Logik“ von Hexentaufen erinnernden „Messer-Verteufelung“ sind Ihnen übrigens sicherlich selbst bewußt: Nicht Messer sind böse, sondern ihre unfriedlichen Verwender, und die allermeisten Messer sind nicht dafür g e m a c h t , damit Unfriedliches anzustellen (die wenigen dazu bestimmten sind längst als HuS-Waffen tragebeschränkt, auch das wissen Sie genau), sie sind nur dazu geeignet – ebenso wie eine schier unendliche Zahl von anderen Werkzeugen, Alltagsgegenständen usw. Schließlich packt Sie ja auch nicht die Mordlust, wenn Sie morgens Ihren Kindern ein Brot schmieren oder mittags eine Pizza schneiden...
    Das „Problem“, daß ein ohnehin nur schwer vorstellbarer Täter vor einem Raub zurückscheut, weil es ihm an einem Messer mangelt, und er dann eben einen Schraubendreher oder eine Nagelfeile mitnimmt, „lösen“ Sie mit dem Gedanken an eine Ungeheuerlichkeit:
    Ganze Innenstädte wollen Sie ohne Nachweis der gefahrenabwehrenden Erforderlichkeit (und somit weiter gefaßt als nach Polizeirecht und verwaltungsrechtlich äußerst bedenklich) zu „Verbotszonen“ erklären, in die man je nach konkreter Ausgestaltung auch keine „gefährli- chen Gegenstände“ mitnehmen darf. Hier reden wir nicht über Totschläger oder Hellebarden, sondern z.B. über Nagelfeilen, stabile Kugelschreiber, so ziemlich jedes Handwerkzeug, Stricknadeln, Gehstöcke und selbst Glasflaschen, darunter Gegenstände, die Sie sogar in ein Flugzeug mitnehmen dürften, bald aber nicht mehr in Ihre Fußgängerzone! Das soll dann durch Massen-Durchsuchungen durch die Polizei ohne Richtervorbehalt der Maßnahme kontrolliert werden. Berliner Verwaltungsgerichte haben zwar diese Praxis im Berliner Fall als „grob rechtswidrig“ getadelt, das scheint Sie aber nicht zum Nachdenken bewegt zu haben – wenn ja, suchen Sie mit der Initiative gerade Möglichkeiten, die verwaltungs- und verfassungsrechtlichen Bedenken der Berliner Richter auszuhebeln?
    Natürlich „regiert“ bei dieser Vorstellung schon wieder der – in diesem Fall noch ungeheuerlichere - präventive Generalverdacht – die friedliche Einkaufsbummlerin sei wegen der Nagelfeile oder –schere in ihrer Handtasche nun drauf und dran, konkurrierende
    Wegschnapper von Sonderangeboten niederzustechen, der Limonadentrinker in einer Einkaufspause werde die Flasche absehbar durch Zerschlagen auf dem Kopf seines Banknachbarn „entsorgen“. Dass das in seiner individuellen Bezugnahme ungeheuerlich ist, kann man wohl nachvollziehen...Sie wollen aber mit Bedacht auch aus der Nachweispflicht heraus, daß mit bestimmten Gegenständen in bestimmten Bereichen ü b e r h a u p t in signifikantem und eine Einschränkung möglicherweise begründendem Umfang etwas Sozialschädliches geschehen ist oder zu geschehen droht.
    Innenstädte als „Hochsicherheitstrakt“ auf Dauer – wollen Sie so leben?
    Das Bild, das Sie damit zeichnen, ist das Bild einer Gesellschaft, in der man jedem einzelnen Mitglied, auch dem zuverlässigsten, j e g l i c h e n zur Gewaltanwendung gegen seine Mitmenschen g e e i g n e t e n Gegenstand wegnehmen muß, sobald er sich in Bereiche begibt, in denen sich viele Mitmenschen aufhalten. Wir sind also allesamt potenzielle irre Schlitzer, denen man durch Entzug aller potenziellen Tatmittel zuvorkommen muß?
    Denn Sie sprechen von ganzen Fußgängerzonen und zeitlich unbefristeten Verbotszonen – und stülpen ein Sicherungsmodell, das allenfalls örtlich extrem punktuell und zeitlich präzise eingeschränkt z.B. für Veranstaltungssicherheit in einer freiheitlichen Gesellschaft taugt, unserem gesamten Alltagsleben als Monstrosität über, die aus unseren Innenstädten „Hochsicherheitstrakte“ machen will!
    Übertrieben? Aber nein!: Sie selbst sprachen von „Fußgängerzonen“ und dauerhafter Zonen- Einrichtung. Und ich muß Ihnen als Juristen mit profunder polizeilicher Erfahrung doch auch nicht erklären, w a s dann alles als „gefährlicher Gegenstand“ zu beanstanden wäre:
    Meine Kugelschreiber, mein Gehstock (brauche ich da künftig einen „Humpelschein“ als Bedürfnisnachweis?), selbst das Geodreieck in meiner Schreibmappe, die Nagelfeile in der Tasche meiner Frau, der Schraubendreher im Reparaturkit meines Fahrrads, und, und...selbst der Jute-Einkaufsbeutel mit zwei kleinen schweren Konserven darin....
    Und behaupten Sie nun bitte nicht, so etwas werde nicht vielleicht in solchen Sicherheitszonen „zur Gefahrenabwehr“ weggenommen!
    Die beschlagnahmte Toilettenbürste in Hamburg ist legendär geworden, bei den „Versuchsballons“ der bundespolizeilichen „Waffen“-Verbotszonen in Dortmund und in Berlin wurden sehr wenige „Waffen“ weggenommen – dafür haufenweise Alltagsgegenstände aus Handtaschen und Reisekoffern. Und Glasflaschen z.B. durften da nicht mit in die „Zone“ – wurden da aber natürlich weiter in den Kiosken verkauft.
    Das wird auch in den Innenstädten gelten: Auch dort werden natürlich in unzähligen Läden weiter Flaschen, Werkzeuge, Regenschirme und vieles mehr verkauft, das „gefährlicher Gegenstand“ sein könnte. Müssen die dann alle doppelt verpackt in vorhängeschloßgesicherten „sicheren“ Einkaufstaschen verpackt werden, um nicht sofort eine Zuwiderhandlung zu begehen, wenn man damit herumläuft? Oh, dann werde ich aber oft die Kollegen von der Polizei anrufen müssen und „Zuwiderhandler“ melden? Und die müssen dann einschreiten, weil das Verbot ja gleichmäßig gilt und eine willkürliche Auswahl von Einschreiten oder Nichteinschreiten Ermessensfehlgebrauch wäre?
    Oder suchen die dann „nach der Nase“ aus, und ich stehe mit meinem Bart und meinen Einsatzstiefeln (das kleine Logo sieht man ja aus der Ferne nicht...) dauernd an der Wand?
    Ob Sie das so w o l l e n , ist leider zweitrangig, es zählt die geschaffene Möglichkeit, so vorzugehen, und so wollen Sie es zumindest möglich machen. Wie gesagt, fromme Vorstellungen und dann tatsächlicher Vollzug der 2008 eingeführten §42a-Regelung klaffen ja auch ziemlich auseinander, und das macht mich sehr nachdenklich...
    Kontrollen von Unverdächtigen nach Guttdünken, ausgehebelter Richtervorbehalt, die „Zufallsfund“-Maschine...
    Das alles dann übrigens natürlich ohne Richtervorbehalt, denn so stellen Sie sich ja diese verwaltungsfreundlich-selbstentschiedene Form einer faktischen körperlichen Durchsuchung vor! Übertrieben? Wieder nicht: In Berlin und Dortmund hat die BPol „stolz“ als Ausgleich zur eher mageren Bilanz an echten Waffen allerlei „Zufallsfunde“ präsentiert, meist BtM – und diese Taten werden verfolgt.
    Nun wissen wir beide, daß selbst bei Straftatverdacht Ermittlungsrichter(innen) glücklicherweise die Voraussetzungen für eine Durchsuchung prüfen und sie anordnen müssen und dabei sogar zumindest faktisch auch die Verhältnismäßigkeit ebenso geprüft wird wie insbesondere natürlich die Verdachtslage. In den von Ihnen angestrebten „Sicherheitszonen“ aber wird ja gerade o h n e Verdacht durchsuchungsgleich kontrolliert; denn bei einem Verdacht wäre es ja dann auch eine strafprozessuale Maßnahme, m i t Richtervorbehalt. Das führt zu der geradezu grotesken und vom Gesetzgeber hoffentlich nicht gewollten Situation, daß ein konkret Tatverdächtiger nur mit richterlicher Anordnung durchsucht werden darf, der komplett Unverdächtige aber einfach in solchen Zonen durchsuchungsgleich „kontrolliert“ – und man dabei fleißig „Zufallsfunde“ produziert, wie Berlin und Dortmund gezeigt haben.
    Ein Schelm, der angesichts diverser obergerichtlicher Rügen einer zeitweise allzu lockeren Handhabung der „Gefahr im Verzug“ – Regelungen durch Polizeikräfte dabei denkt, manche würden so eine bequeme Lösung sicher begeistert annehmen...
    Nicht kontrollierte Normen sind unsinnig...obwohl Normen auch ohne gelten sollten!
    Die übliche Beruhigungspille ist dann wieder, daß man versichert, der Normalbürger werde ja ohnehin nicht kontrolliert. Das stimmt auch wieder nicht, wie die Beispiele in Dortmund und Berlin zeigten. Es wäre ja auch unsinnig, ein Allgemeinverbot für alle Unverdächtigen zu erlassen, wenn dann „sowieso“ angeblich nur die irgendwie Verdächtigen oder gar die bereits als Täter erkannten Personen kontrolliert würden.
    Erstens kann ich mich also als unbescholtener Bürger eben NICHT darauf verlassen, nicht kontrolliert zu werden (denn gegen Verdächtige könnte man ja auch nach bereits jetzt bestehenden Normen prozessual vorgehen), zweitens ist es mir technisch so gut wie unmöglich, mich dauerhaft im öffentlichen Raum o h n e Dinge zu bewegen, die man als „gefährlichen Gegenstand“ bewerten könnte, drittens aber bin ich ein altmodischer Mensch: Es kann mir ja „egal“ sein, ob es kontrolliert wird, verboten ist halt verboten.
    Daß Sie also mit solchen Regelungen nur die Rechtstreuen treffen und zu „Insassen“ unseres freiheitlichen Rechtsstaats machen, ist nur e i n e negative Folge, solche monströsen „Verbotszonen“ über unseren Alltag zu stülpen – die andere wäre ein Verlust des Respekts vor der Rechtsordnung angesichts einer unsinnigen Norm....“Ich darf meinen dicken
    Schlüsselbund und meinen Lamy-Kuli nicht mehr mit in die Stadt nehmen? Da pfeif ich drauf, die sind ja be....“
    Politiker und Juristen beklagen schon jetzt eine zunehmende Distanzierung der Bürger, einen Vertrauensverlust des Rechtssystems in der Bevölkerung. Meinen Sie, d a s wäre dann weiter vertrauensbildend?
    E i n e n putzigen Erfolg möchte ich Ihnen aber nicht absprechen, falls das so käme, auch wenn ich von Herzen das Gegenteil hoffe: Sie sprachen ja auch von solchen Zonen im Umfeld von Schulen. D a s wäre ja mal was, Autos sind zweifellos nun wirklich gefährliche Gegenstände, siehe Breitscheidplatz, mindestens aber jeder Wagenheber oder Radmutterschlüssel darin...s o bekäme man endlich die Helikoptereltern in den Griff...
    Demokratischer Protest in Politik und Öffentlichkeit – und vor Gericht!
    Ich wette, die Bedenken der Berliner Verwaltungsrichter, die von „grober Rechtswidrigkeit“ von Aspekten der Berliner Zone sprachen, sind Ihnen im Detail bekannt. Wollen Sie das einfach ignorieren oder durch subtile Gesetzesänderungen umschiffen?
    Seien Sie versichert, alle diese Fragen werden spätestens in Karlsruhe aufgeworfen, und viele mehr – aber auch noch deutlich früher! Wir werden natürlich bei weiterer Verfolgung Ihrer Initiative auch die anderen Fraktionen in Ihrem Landtag ebenso wie die anderen in den Landtagen und im Bundestag vertretenen Parteien um Unterstützung bitten und auch konkret darum bitten, durch entsprechende parlamentarische Anfragen belastbare Antworten auf all diese Fragen zu bekommen.
    Ich zweifle daran, daß am Ende mehr Positives für die SPD in einer solchen Bilanz herauskommt. Zweifeln Sie daran, daß Ihre Partei am Ende mit einer solchen Initiative Stimmen machen wird als Schützerin von ÖSi&O, wenn man dann all diese Punkte sorgfältig beleuchtet und die Positionen der jeweiligen Parteien zu diesen Fragen vergleicht!
    Meinen Sie, Sie könnten einer Bürgerin das als Verbesserung der Öffentlichen Sicherheit „verkaufen“, wenn die dann realisiert, daß angesichts der Ressourcenrealität der Polizei weiter kein Schutzmann in den 2 Minuten maximaler Dauer einer Belästigung, eines sexuellen Übergriffs oder einer Raubtat zur Stelle sein wird, der Täter dummerweise immer noch irgendein Werkzeug dabei hat oder einfach auch völlig waffenlos viel stärker ist als sie und sie nun dank Ihrer tollen „Sicherheitszone“ natürlich nicht mal mehr ein Pfefferspray für den Rückweg vom Kino zum Auto in die Tasche packen kann? Die ist dann sicherer? Osna Helau!
    Und wenn es auch in vielen Medien gelungen scheint, auch den Wandermesserträger als „Messernarren“ zu verunglimpfen, werden doch hoffentlich zumindest einzelne Medien die absurden Aspekte mancher dieser Vergleiche aufgreifen.
    Wenn wir friedlich ein Messer mitführen, haben wir nicht die Rechte anderer verletzt und lassen uns das auch nicht „vorbeugend“ unterstellen und pochen auf unsere Freiheitsrechte aus Art. 2 Abs. 1 GG, einer fundamentalen Grundlage unserer Verfassung.
    Ich hoffe, Sie werden noch ein Einsehen haben, da Ihre Initiative nach meiner festen Überzeugung nicht nur nicht erforderlich und nicht begründet ist, sondern unserem freiheitlichen Rechtsstaat einen Bärendienst erweist und Aspekte aufweist, die ich in unserem Land auf keinen Fall umgesetzt sehen möchte. Der „mündige Bürger“ in der fokussierten Sicht nur noch als potenzieller Täter, lieber Freiheitsbeschränkung für den Unbescholtenen als Konsequenz gegenüber dem Täter, ganze Innenstädte schlimmer „gesichert“ als ein Passagierflieger, jeden Tag, für jeden...willkürlich kontrolliert von Polizei nach eigenem Gutdünken...
    Das ist ein Deutschland, das ich nicht will und das es so nach meiner Überzeugung auch nach den Grundgedanken unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung nicht geben soll, geben darf!
    Diesen Brief werde ich mit dem Wunsch auf Unterstützung, Publizierung der Thematik, Stellen parlamentarischer Anfragen usw. auch anderen Mandatsträgern, Parteien, Medien usw. zur Verfügung stellen.
    Zum – vorläufigen – Abschluß noch ein persönliches Wort:
    Sie mögen sich wundern über die Mühe, den Umfang, die Leidenschaft meiner Stellungnahme. Ich bin ein rechtstreuer Bürger und schätze auch als Privatperson unsere Rechtsordnung, durchaus auch im Bewußtsein von Schwächen und Verbesserungsmöglichkeiten. Und ich diene dieser Rechtsordnung seit fast 40 Jahren, gerade auch in Bereichen, in denen man selbst auch Opfer bewaffneter Täter werden kann. Meine Workshops dazu, gerade wieder zu diesem Thema, werden anerkannt, und ich bin damit ziemlich „herumgekommen“. Die für mich völlig unverständliche Diskrepanz zwischen dem Vertrauen in mich als Schützer der Rechtsordnung und dann „fünf Minuten später“ meine Einschätzung als potenzieller Täter und Sicherheitsrisiko beleidigen mich nicht nur zutiefst, sondern erschüttern auch mein Vertrauen in Mechanismen der Begründung und des Zustandekommens von Normen, für deren Durchsetzung ich seit so vielen Jahren „brenne“.
    Ich bin, bei allen Erfolgen, aller Expertise und wohl auch einem gewissen Namen, den ich mir damit gemacht habe, kein „Büttel“, und der Gedanke an die Durchsetzung eines sozusagen permanenten Ausnahmezustands in unseren Innenstädten (während ich dann wieder und wieder von Einstellungen gegen kleine Geldauflagen bei Gewalttaten gegen Vollzugsdienstler gerade in SPD-geführten Bundesländern oder einem nach mehreren Gewalttaten noch immer nicht abgeschobenen ausländischen Täter lese...) erschüttert mich auf der aktiven Seite ebenso, wie er mich als Ziel solcher Maßnahmen passiv empört.
    Zur Fortsetzung einer inhaltlichen Diskussion stehe ich Ihnen jederzeit weiter zur Verfügung und verbleibe
    Mit freundlichem Gruß Micha Mxxxx

  • Herrn Bundesminister des Innern


    Horst Seehofer


    per E-Mail


    Initiative der SPD Niedersachsen zur Verschärfung des “Waffen”-Rechts


    und zur willkürlichen Einrichtung von “Sicherheits”-Zonen;


    Präventiver Generalverdacht statt wirksamer Kriminalitätsbekämpfung


    Anlage: Offener Brief an Herrn Pistorius, IM von NI


    Sehr geehrter Herr Bundesinnenminister Seehofer!


    Mit Empörung und Unverständnis habe ich von der o.a. Initiative Kenntnis
    genommen. Das werden Sie eventuell als Statement eines „randständigen
    Messernarren“ abtun wollen, als der jeder Messerträger heute gern
    verunglimpft wird. Tatsächlich aber ist es ein Protest aus der Mitte
    der Gesellschaft, ein Widerspruch eines der vielen rechtstreuen und
    unbescholtenen Menschen, die seit Jahrzehnten sozialkonform mit ihren
    Messern umgehen und sich weder ihre verfassungsmäßigen Freiheitsrechte
    beschneiden lassen noch sich präventiv generalverdächtigen lassen
    wollen: Handwerker, Lehrer, Kaufleute,. Oft genug nicht nur als Bürger
    rechtstreu, sondern als Beamte, Polizisten, Soldaten aktiv und als
    Le­bensinhalt mit dem Schutz unserer Rechts- und Gesellschaftsord­nung
    betraut.


    Gerade in Ihrer bayrischen Heimat war das über Generationen so
    selbstverständlich, daß ein schönes Trachtenmesser zu vielen dortigen
    Trachten gehört.


    Friedliche Messerträger sind keine randständigen „Messernarren“!


    In meinem konkreten Fall – auch wenn ich mich heute ausdrücklich und
    ausschließlich als Privatperson an Sie wende! – heißt das: Von „8 bis 4“
    bin ich Ermittlungsbeamter einer Bundesbehörde, seit mehr als 20 Jahren
    Dienstwaffenträger, ausgebildeter Polizeiführer meiner Dienststelle.
    Ich unterrichte sogar seit Jahren Zoll- und Polizeikräfte (..auch
    Ihre..) gerade zum Thema „Messer, HuS-Waffen und waffentaugliche
    Alltagsgegenstände“, und Sie können versichert sein, daß ich das
    Potenzial dieser Gegenstände kenne und mir der Schutz der Kräfte wie der
    Allgemeinbevölkerung sehr nachdrücklich am Herzen liegt! Die
    Gesellschaft vertraut mir eine Schußwaffe und die Festlegung von
    Einsatzmitteln und –taktiken von Spezialeinheiten an….und nach
    Feierabend bin ich nach Vorstellung von Herrn Pistorius und seinen
    Genossen mit meinen Taschenmessern oder einem normalen festen
    Gebrauchsmesser dann in der Öffentlichkeit ein nicht mehr hinnehmbares
    Sicherheitsrisiko.


    Nun werden wir aktuell durch eine Initiative der niedersächsischen SPD
    offenbar als Gefahr für die öffentliche Ordnung verleumdet, wenn wir mit
    den seit Jahrzehnten friedlich mitge­führten Ge­brauchsmessern weiter
    am Alltag teilnehmen wollen:


    - Das Mitführen von Gebrauchsmessern mit Klingenlängen über 60 mm soll
    in Erweiterung der jetzi­gen Einschränkungen faktisch verboten werden,
    ohne daß man belegen kann, daß die bislang nicht reglementierten Messer
    überhaupt bei Straftaten eine signifikante Rolle gespielt haben.
    Beruhigungs­parolen dazu, das werde den Normalbürger nicht betreffen,
    wurden schon nach der ersten Verbots­runde 2008 schnell als Illusion
    oder gar bewußte Täuschung entlarvt. Das wäre das „Aus“ selbst für ein
    Mora beim Wandern ohne endlose Diskussion mit Kontrolleuren, ob das im
    vorliegenden Fall denn „sozialkonform“ und „erforderlich“ sei.
    Wohlgemerkt: Das verneint man z.B. derzeit sogar für einen
    Rettungsfolder im Kraftfahrzeug!


    Tatwaffen meist schon jetzt beschränkt – neue Verbote unnötig!


    „Hexenjagd“ ohne Erforderlichkeitsnachweis


    - Ganze Innenstädte will man ohne Nachweis der gefahrenabwehrenden
    Erforderlichkeit (und somit weiter gefaßt als nach Polizeirecht und
    verwaltungsrechtlich äußerst bedenklich) zu „Verbotszonen“ erklären, in
    die man je nach konkreter Ausgestaltung auch keine „gefährli­chen
    Gegenstände“ mitneh­men darf. Hier reden wir nicht über Totschläger oder
    Hellebarden, sondern z.B. über Nagelfeilen, stabile Kugelschreiber,
    Stricknadeln, Gehstöcke und selbst Glasflaschen, darunter Gegenstände,
    die Sie sogar in ein Flugzeug mitnehmen dürften, bald aber nicht mehr in
    Ihre Fußgängerzone! Das soll dann durch Massen-Durchsuchungen durch die
    Polizei ohne Richter­vorbehalt der Maßnahme kontrolliert werden.
    Berliner Verwaltungsgerichte haben zwar diese Praxis im Berliner Fall
    als „grob rechtswidrig“ getadelt, das scheint die Initiatoren aber nicht
    zum Nachdenken bewegt zu haben.


    Innenstädte als „Hochsicherheitstrakt“ auf Dauer – wollen Sie so leben?


    Die Pistorius-Initiative konterkariert – ich bin überzeugt, mit voller
    Absicht - Ihre Aussagen, Herrn Bundesinnenminister, bei der
    Präsentation der 2018er PKS und stützt sich dabei auf keinerlei
    empirisch belastbares Zahlen-Material. In der Wahrnehmung der
    Bevölkerung mindert sie auch Wert und Notwendigkeit mühsamer,
    langwieriger und aufwendiger täterbezogener Kriminalitäts-Präventions-
    und –bekämpfungskonzepte, wie sie z.B. bei der
    Clankriminalitätsbekämpfung von Herrn Innenminister Reul hier in meinem
    Heimat-Bundesland NRW mit großem Engagement eingeleitet wurde.


    Der Vorstoß der SPD ist dabei nicht problemlösungsorientiert, sondern
    augenscheinlich nur auf populistische Außenwirkung gerichtet und soll –
    in Landtags-Vorwahlkampfzeiten und bei Besorgnissen über einen Bruch der
    Großen Koalition – durch Präsentation als „Schützer der Öffentlichkeit“
    Kompetenz und Engagement vorgaukeln, die Ihnen damit abgejagt werden
    sollen.


    Populismus als Feigenblatt für frühere Versäumnisse und Ersatz für künftige…


    Gerade in SPD-geführten Bundesländern bestehen aber eklatante Defizite
    beim Schutz der Öffentlichen Sicherheit, Begriffe wie „Berliner
    Verhältnisse“, „Bremer Verhältnisse“ werden in diesem Kontext eher nicht
    als Qualitätsprädikat verwendet, Initiativen zu mehr Stringenz in der
    Kriminalitätsbekämpfung oft gerade von der SPD ausgebremst, sobald sie
    bei Tätern und nicht bei unbescholtenen Bürgern ansetzen.


    Herr Minister Reul wird mein Vorbringen auch aus dem Blickwinkel der
    immensen Anstrengungen nach seiner Amtsübernahme bewerten können…


    Bitte, Herr Bundesinnenminister, lassen Sie sich im
    Gesetzgebungsverfahren nicht vor den symbolpolitisch-populistischen
    Karren dieser Initiative spannen, die nach meiner Überzeugung
    stimmenanteilbezogen gegen Sie und nicht primär für eine Verbesserung
    der Sicherheitslage geführt wird.


    Gönnen Sie dem Schutz bürgerlicher Freiheitsrechte die Zeit und Mühe,
    mein auch Herrn Pistorius direkt unterbreitetes Vorbringen (siehe
    Anlage) durch Ihre Expert(inn)en sorgfältig prüfen und bewerten zu
    lassen!


    Treten Sie der Initiative in Bund und Land entgegen und setzen statt
    Generalverdacht gegen alle friedlichen Bürger(innen) und
    hochsicherheitstraktartige Fußgängerzonen mit Ausnahme- als Dauerzustand
    lieber Ihre eigenen, täterbezogenen Ansätze weiter konsequent durch –
    meine überzeugte Unterstützung dabei haben sie, während ich mit allen
    demokratischen Mitteln gegen einen „Insassenstaat“ angehen werde!


    „Big Boris is watching You!“


    statt täterbezogener Kriminalitätsbekämpfung oder sinnvoller Gewaltprävention:


    Der „mündige Bürger“ in der fokussierten Sicht nur noch als potenzieller
    Täter, lieber Freiheitsbeschränkung für den Unbescholtenen als
    Konsequenz gegenüber dem Täter, ganze Innenstädte schlimmer „gesichert“
    als ein Passagierflieger, jeden Tag, für jeden…willkürlich kontrolliert
    von Polizei nach eigenem Gutdünken…


    Das ist ein Deutschland, das ich nicht will und das es so nach meiner
    Überzeugung auch nach den Grundgedanken unserer
    freiheitlich-demokratischen Grundordnung nicht geben soll, geben darf!


    Den Brief an Herrn Pistorius werde ich mit dem Wunsch auf Unterstützung,
    Publizierung der Thematik, Stellen parlamentarischer Anfragen usw. auch
    anderen Mandatsträgern, Parteien, Medien usw. zur Verfügung stellen.

  • Redaktion der HAZ und
    Herrn Marco Seng

    per Mail


    Initiative der SPD Niedersachsen zur Verschärfung des “Waffen”-Rechts


    und zur willkürlichen Einrichtung von “Sicherheits”-Zonen;


    Präventiver Generalverdacht statt wirksamer Kriminalitätsbekämpfung
    Ihr Artikel in der HAZ (online) v. 09.04.2019


    Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Seng!

    Mit großem Interesse habe ich Ihren o.a. Artikel gelesen.
    Zu Wort kommen die üblichen "Messer-Verteufler", die offenbar in jedem
    Bürger (den sie gern bei der Stimmenwerbung als "mündig" und als ihren
    "Souverän" bezeichnen) dann doch jemanden sehen, der schon durch die
    bloße Verfügbarkeit einwirkungsfähiger Gegenstände zum potenziellen
    irren Schlitzer mutiert und zum Gemeinwohl von ALLEN entsprechenden
    Gegenständen ferngehalten werden muß.

    Das werden Sie eventuell als Statement eines „randständigen
    Messernarren“ abtun wollen, als der jeder Messerträger heute gern
    verunglimpft wird.

    Schauen Sie bitte in mein Schreiben an die CDU-Fraktion und in der
    Anlage auch an Herrn Pistorius, dann werden Sie sehen, daß ich nicht nur
    aus der Mitte der Gesellschaft an Sie schreibe, sondern mit
    jahrzehntelangem eigenen Engagement für den Schutz unserer Rechts- und
    Gesellschaftsordnung.

    In den Anlagen werden Sie viele aufgeworfene Fragen finden sowie auch
    Kritikpunkte an der Initiative. Bitte prüfen Sie sie, nehmen Sie sich
    die Zeit dafür, denn das Thema ist wichtig und geht weit über die
    "technische" Verfügbarkeit von Gegenständen hinaus: Es geht tendenziell
    viel mehr darum, den "mündigen Bürger" zu sehen oder zur Kaschierung
    eigener anderweitiger Versäumnisse lieber platte Generalverbote und
    -verdächtigungen zu wählen.

    Schauen Sie genau darauf, WAS man da alles verbieten und durch
    weitgehende Polizeimaßnahmen gegen gänzlich Unverdächtige kontrollieren
    will. Und glauben Sie bitte nicht an die Beschwichtigungsparolen, das
    alles werde den "normalen Bürger" nicht einschränken! Das wurde alles
    schon 2008 bei der Einführung des § 42a WaffG so postuliert, dann im
    Vollzug aber völlig anders umgesetzt, und das weiß auch Herr Pistorius.

    Auch andere Leser haben das offenbar erkannt, der verbliebene Kommentar
    unter Ihrem Artikel ist sachlich und rechtlich absolut zutreffend.

    Ich BIN ein "normaler Bürger" - und bin in meinen Gestaltungsrechten und
    meiner Freiheit in unserer Gesellschaft deutlich eingeschränkt, denn
    bei den angestrebten Verboten geht es nicht etwa um Waffen wie "böse"
    Dolche, sondern ausschließlich um Gebrauchsgegenstände, denn alle Waffen
    SIND bereits entsprechend reglementiert.

    Ich möchte mir auch nicht von Herrn Pistoruis vorschreiben lassen, w e l
    c h e Gebrauchsgegenstände ich "brauche" -und mir als gänzlich
    Unverdächtigem dann verbieten lassen, die von ihm für mich als "unnötig"
    dargestellten Gegenstände weiter mitzuführen, die ich jahrzehntelang
    friedlich eingesetzt habe.
    Das ist eine Form von "Zwangserziehung", präventivem Generalverdacht und
    Entzug von Freiheiten, die ich mir eher in Nordkorea vorstellen möchte
    als in Niedersachsen..

    Würden Sie sich Ihr Kfz. oder Ihr Smartphone mit der "Begründung"
    präventiv wegnehmen lassen wollen, Sie würden sonst ja sicher damit,
    weils verfügbar ist, illegale Rennen fahren oder Kinderpornos
    herunterladen? Nein? Das machen Sie nicht und verbitten sich die
    Unterstellung? Richtig, ich auch für mein Taschen- oder Fahrtenmesser!

    Es ist ja noch grotesker: Nicht nur, daß ich als Dienstwaffenträger mit
    dem Feierabend-Glockenschlag zum unvertretbaren Sicherheitsrisiko schon
    mit einem aus Sicherheitsgründen verriegelnden Zweihand-Taschenmesser
    "mutiere" - ich dürfte mit dem jedem unbescholtenen Bürger zugänglichen
    "kleinen Waffenschein" ja z.B. auch mit einer PTB-Gaspistole wandern
    gehen - aber nicht mit dem kleinen Fahrtenmesser, das ich seit
    Jahrzehtnen, seit ich ein Junge war, beim Wandern dabei habe....immer
    friedlich übrigens!

    Bitte prüfen Sie mein Vorbringen - und hinterfragen Sie die aufgeworfenen Punkte.
    Sie werden meinem Schreiben entnehmen können, wie ungenau bis unrichtig,
    in jedem Fall aber völlig unbeweisbar das Vorbringen der Initiative
    ist.
    Ich habe überhaupt nichts gegen eine Effizienzsteigerung bei der
    Kriminalitätsbekämpfung, ganz im Gegenteil. Sonst wird so etwas in den
    meisten Fällen ja durch die SPD eher gebremst...
    Es würde mir ja meinen Alltag als Bürger, aber auch "nebenbei" auch in meiner Lebensaufgabe erleichtern....
    Aber es müssen bei Tätern ansetzende Maßnahmen sein, kein allgemeiner Entzug von Rechten für die gesamte Bevölkerung!

    Hinterfragen Sie das alles!

    Zur weiteren Diskussion zu diesem Thema stehe ich Ihnen jederzeit gern zur Verfügung!

  • Und hier die soeben abgesandte Mail an den Herrn Schilff von der GdP,mit
    der Bitte an hier mitlesende Kolleginnen und Kollegen der Polizei bzw.
    GdP-Mitglieder, das ggf. ausdrücklich zu unterstützen. Das Misstrauen
    gilt uns ALLEN,denn wir sind so betroffen wie alle anderen
    Bürger(innen)!


    Herrn Dietmar Schilff
    GdP Niedersachsen

    per Mail

    gdp-niedersachsen@gdp.de


    Niedersächsische Initiative zur Messerrechts-Verschärfung;
    Ihre Stellungnahme in HAZ-online v. 09.04.2019

    Anlage: Offener Brief an Herrn Minister Pistorius


    Sehr geehrter Kollege Schilff!


    Mit einiger Bestürzung habe ich Ihr Statement in der HAZ-online zur Kenntnis genommen:

    http://www.haz.de/Nachrichten/Politik/Ni…esser-verbieten

    "Die Polizeigewerkschaft GdP begrüßt die Initiative des Landes. „Die
    Messerattacken haben in der letzten Zeit zugenommen“, sagte
    GdP-Landeschef Dietmar Schilff der HAZ. Hannover habe sich zu einem
    Schwerpunkt entwickelt. Es bestehe immer die Gefahr, dass derjenige, der
    ein Messer bei sich trage, es auch einsetze. „Deshalb müssen wir
    weniger Messer im öffentlichen Raum bekommen“, forderte Schilff. "

    Sie können sicher die PKS nicht schlechter lesen als ich: Da werden
    Messer teils noch gar nicht erfaßt, ganz sicher aber vor allem nicht, ob
    die nun zusätzlich auf die Hexenjagd-Liste gesetzten kleinen
    Gebrauchsmesser bei der Tatbegehung überhaupt eine Rolle spielen. Sie
    kennen sicher viele dieser Vorfälle...waren da nicht fast ausnahmslos
    bereits wegen Größe und Eigenschaften längst beschränkte Messer
    Tatwerkzeug?
    Reicht Ihnen da Hörensagen für Grundrechtseinschränkungen? Eine für einen Polizisten wirklich sehr bedenkliche Einstellung!

    Es entsetzt mich, daß die Antwort auf individuelles Fehlverhalten
    einzelner Täter eines langjährig erfahrenen Polizeibeamten in unserem
    freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat ernsthaft die sein kann, dann
    eben allen Unbescholtenen und Unverdächtigen ihre Gestaltungsrechte zu
    beschränken, statt täterbezogen repressiv und mit tauglichen Konzepten
    präventiv anzusetzen.

    Und daß es da ja Defizite im Ressourcenbestand und in den Maßnahmen
    gibt, ist Ihnen doch bei der Arbeit für den eigenen Verband und bei
    entsprechenden Statements doch auch immer bewußt gewesen!

    Nicht nur, daß ich als Dienstwaffenträger - wie alle unsere Kolleginnen
    und Kollegen mit Dienstwaffe- mit dem Feierabend-Glockenschlag zum
    unvertretbaren Sicherheitsrisiko schon mit einem aus
    Gebrauchssicherheitsgründen verriegelnden Zweihand-Taschenmesser
    "mutiere" - ich dürfte mit dem jedem unbescholtenen Bürger zugänglichen
    "kleinen Waffenschein" ja z.B. auch mit einer PTB-Gaspistole wandern
    gehen - aber nicht mit dem kleinen Fahrtenmesser, das ich seit
    Jahrzehtnen, seit ich ein Junge war, beim Wandern dabei habe....immer
    friedlich übrigens!

    Ausnahmeregelungen für unbescholtene Bürger(innen) sieht die Initiative nämlich nicht vor, auch nicht für Polizist(inn)en...

    So wenig Vertrauen haben Sie in Ihre Kolleginnen und Kollegen?
    Und so wenig Vertrauen haben Sie in Ihre Mitbürger(innen)?

    Würden Sie sich Ihr Kfz. oder Ihr Smartphone mit der "Begründung"
    präventiv wegnehmen lassen wollen, Sie würden sonst ja sicher damit,
    weils verfügbar ist, illegale Rennen fahren oder Kinderpornos
    herunterladen? Nein? Das machen Sie nicht und verbitten sich die
    Unterstellung? Richtig, ich auch für mein Taschen- oder Fahrtenmesser!

    Und da sprechen wir noch nicht über die "Verbotszonen", die sich die
    Initiative ja zeitlich unbegrenzt für ganze Innenstädte wünscht,
    natürlich erforderlichkeitsnachweisfrei. "Gefährlicher Ort" im Sinne des
    Polizeigesetzes? Das muß man schon begründen können....Dann machen wir
    es uns eben einfacher und passend?
    So möchten Sie als Polizeibeamter mit den Grundrechten der Ihnen anvertrauten Bevölkerung umgehen?

    Aus Ihrem Statement könnte man - meinetwegen, wenn man das so deuten w i
    l l - schlimmstenfalls Tendenzen zu negativer Voreingenommenheit,
    präventivem Generalverdacht, in der Bewertung überschießender
    Belastungstendenz "herauslesen". Ich habe unzählig oft im Zeugenstand
    gestanden. Ich mag mir gar nicht vorstellen, wie begeistert viele
    Anwälte so eine Vorlage aufgreifen würden, um dann solche Tendenzen bei
    allen aussagenden Polizeikräften erst mal im Detail zu ergründen - und
    das zu Recht schlimmstenfalls?

    Und ich hätte nicht übel Lust, das sogar über bekannte Anwälte dort
    einmal zu thematisieren, ohne eigene Wertung, denn die wird dann dort
    erfolgen, vielleicht noch viel pointierter als hier. Denn man MUSS sehr
    wohl die Aussage eines Zeugen hinterfragen, der seine Mitmenschen eh
    schon als immer verdächtig betrachtet, daß nur aufgrund der bloßen
    Verfügbarkeit von Alltagsgegenständen dann eben schnell mal der böse
    Gewalttäter aus ihnen hervorbrechen könnte und das so wenig
    unwahrscheinlich ist, daß man sie besser präventiv von allen
    potenziellen "Tatwerkzeugen" abschneiden sollte...

    Einer Ihrer sehr engagierten Kollegen hat über Jahre immer wieder
    versucht, mich für die GdP anzuwerben. Heute bin ich froh, dem nicht
    gefolgt zu sein. Einer Organisation mit einem hohen Funktionär, der mir
    (denn ich bin betroffen wie jeder andere!) dermaßen misstraut, der mit
    einem derartig generalverdächtigenden Ansatz die Bevölkerung sieht,
    möchte ich eher nicht angehören.

    Freundliche Grüße!